In einer Phase wichtiger personeller Entscheidungen und strategischer Weiterentwicklung der Hochschule Flensburg hat sich der Hochschulrat konstituiert – und will neue Impulse setzen.
Der neu besetzte Hochschulrat der Hochschule Flensburg hat sich konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Die fünf ehrenamtlichen Mitglieder wählten Klaus Scheunert, ehemaliger Kanzler der Technischen Universität Hamburg, zu ihrem Vorsitzenden.
Neben Klaus Scheunert gehören dem Hochschulrat Dr. Conny Clausen, Maike Rotermund, Petra Nicolaisen und Achim Englert an. Das Gremium begleitet die strategische Entwicklung der Hochschule und berät ihre Leitung in zentralen Fragen.
„Ich danke der Hochschule Flensburg für das entgegengebrachte Vertrauen“, sagt der neue Vorsitzende Klaus Scheunert. „Gerade in einer herausfordernden Zeit bietet sich die Chance, die Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten der Hochschule weiterzuentwickeln. Mit den anstehenden Entscheidungen zur Besetzung des Präsidenten- und des Kanzleramtes geht es auch darum, Aufbruch zu gestalten und neue Impulse für die Zukunft der Hochschule Flensburg zu setzen.“
Beteiligung der Hochschul-Mitglieder
Die Vorsitzende des Senats der Hochschule Flensburg, Prof. Dr. Annina Neumann, betont die breite Unterstützung für die neue Besetzung des Gremiums. Der Senat hatte die Beschäftigten der Hochschule zuvor dazu aufgerufen, geeignete Persönlichkeiten für den Hochschulrat vorzuschlagen. "Ich danke herzlich für die zahlreichen Vorschläge und freue mich sehr, dass wir mit den drei neuen Mitgliedern Wunschkandidatinnen und -kandidaten aus der Hochschulgemeinschaft für dieses wichtige Amt gewinnen konnten“, sagt Neumann. „Mein Dank gilt allen, die bereit sind, sich mit ihrer Erfahrung ehrenamtlich für die Hochschule zu engagieren. Das zeigt zugleich den starken Zusammenhalt und die enge Zusammenarbeit innerhalb unserer Hochschulgremien.“
Der Hochschulrat, für die Hochschule Flensburg eine Art Aufsichtsrat, besteht aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Senat der Hochschule gewählt und vom Wissenschaftsministerium bestellt werden. Das Gremium begleitet und überwacht die Entwicklung der Hochschule, spricht Empfehlungen aus und wirkt an der Profilbildung mit. Es ist zudem in wichtigen Entscheidungsprozessen, etwa bei der Wahl der Hochschulleitung oder der Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung, eingebunden.