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Hinweise zum Prüfungszeitraum Sommersemester 2022-II

Freiversuche

Eine hochschulinterne Freiversuchsregelung gibt es im Prüfungszeitraum Sommersemester 2022-II nicht. Die Freiversuchsregelung aus der Corona-HEVO findet keine Anwendung mehr.

Attestpflicht

Die Befreiung von der Attestpflicht gilt auch für den Prüfungszeitraum SoSe 2022-II für alle Prüfungen.

Anmeldung für die Prüfungen:

Es gilt wie für alle Prüfungszeiträume:

  • Meldet euch rechtzeitig zu euren Prüfungen an, um sie abzulegen (Anmeldungszeitraum: 24.05.-01.06.2022, 12:00 Uhr mittags - Ausschlussfrist).
  • Meldet euch nur zu Prüfungen an, die ihr auch ablegen wollt.
  • Bitte entnehmt dem Terminplan des Prüfungsmanagements, ob es sich um eine Fernprüfung in elektronischer Form, oder um eine Prüfung in Präsenz unter Aufsicht in den Räumlichkeiten der Hochschule, handelt.

Wir wünschen euch viel Erfolg bei den Prüfungen und eine gesunde und konzentrierte Lern- und Vorbereitungsphase.