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Regelung für den Prüfungszeitraum Sommersemester 2022 - I

Freiversuche

Eine allgemeine Freiversuchsregelung gibt es im Prüfungszeitraum Sommersemester 2022-I nicht. Für elektronische Prüfungen im Prüfungszeitraum Sommersemester 2022-I findet die Freiversuchsregelung keine Anwendung mehr. Ausgenommen ist hier der § 5 (4) HEVO  für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren.

Wenn Sie also Kinder unter 14 Jahren haben und eine elektronische Prüfung abgelegt und nicht bestanden haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsmanagement, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Attestpflicht

Die Befreiung von der Attestpflicht gilt auch für den Prüfungszeitraum SoSe 2022-I.

Anmeldung für die Prüfungen:

Es gilt wie für alle Prüfungszeiträume:

  • Melden Sie sich rechtzeitig zu Ihren Prüfungen an, um sie abzulegen (Anmeldungszeitraum: 18.02. - 23.02.2022, 12:00 Uhr mittags - Ausschlussfrist).
  • Melden Sie sich nur zu Prüfungen an, die Sie auch ablegen wollen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Prüfungen und eine gesunde und konzentrierte Lern- und Vorbereitungsphase.