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3G-Nachweis für Zutritt zu Lehrveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz der Nachweis eines der sogenannten 3G notwendig ist. D.h. Sie müssen geimpft, (negativ) getestet oder genesen sein und das auch nachweisen können. Die Nachweise müssen selbstverständlich von dafür befugten Stellen ausgestellt worden sein.

Auf den Fluren und anderen Verkehrswegen in unseren Gebäuden gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Alle Informationen und Regelungen finden Sie in unserem Hygienekonzept.