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Überbrückungshilfen für Studierende in finanzieller Notlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit einem Notfonds Studierende, die corona-bedingt finanziell in Not geraten sind. Über den Fonds können Studierende bis zu 1.500 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten. Die Anträge für diese Hilfen werden über die Studentenwerke gestellt. Wenn Sie also bei uns studieren, stellen Sie Ihren Antrag beim Studentenwerk Schleswig-Holstein.

Informationen und den Link zum Antragsformular gibt es auf diesen Seiten.

Das Wichtigste in Kurzform

  • finanzielle Hilfe für Studierende
  • maximal 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten
  • Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
  • Anträge können ab dem 16.06.2020, 12 Uhr gestellt werden