Sie möchten auch Träger*in der praktischen Ausbildung werden und mit der Hochschule Flensburg eine Kooperation eingehen? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Ihre Vorteile
- Sie gewinnen qualifizierte Fachkräfte, die Ihr Unternehmen von der Pike auf kennen.
- Durch die Verzahnung von Theorie und Praxis können hochschulisch-duale Studierende neueste Ansätze und Theorien nutzen, um das Unternehmen voranzubringen.
- Sie sprechen eine neue Zielgruppe für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen an: junge Menschen, die ein Hochschulstudium absolvieren möchten und deren Freundes- und Bekanntenkreis.
Regelungen und Voraussetzungen
Ihr Unternehmen muss, um Kooperationspartner*in werden zu können, bereits als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein, da die Studierenden für das hochschulisch-duale Studium einen Ausbildungsvertrag benötigen. Die Hochschule führt die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen durch. Sie trägt die Gesamtverantwortung.
Der*die Träger*in der praktischen Ausbildung
- trägt die Verantwortung für die vertragsgemäße Durchführung und Organisation der praktischen Ausbildung.
- ermöglicht, dass die Praxiseinrichtungen die ordnungsgemäße praktische Ausbildung der Student*innen nach dem vereinbarten Ausbildungsplan übernehmen und sicherstellen. Durch die Praxiseinrichtungen ist die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens zehn Prozent der während eines Praxiseinsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit zu gewährleisten (vgl. § 31 PflAPrV). Hinzu kommt die im Ausbildungsalltag spontan erforderliche situative Praxisanleitung.
- hat die Student*innen auf die Pflicht zur Einhaltung der Schweigepflicht, des Datenschutzes sowie zur Wahrung des Stillschweigens zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen während des gesamten Studiums, also auch während der Praxiseinsätze, und in der Zeit nach Beendigung des Studiums hinzuweisen und dies in geeigneter Form zu dokumentieren.
- ist verpflichtet, die zur praktischen Ausbildung entsandten Student*innen zum Zweck der Teilnahme an den theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen von der Arbeit in den Praxiseinrichtungen freizustellen.
- gewährt der Hochschule Zutritt zu den für die Durchführung der Praxisbegleitung erforderlichen Bereichen seiner Praxiseinrichtung und trägt Sorge für den für die Praxisbegleitung notwendigen Zutritt zu weiteren Praxiseinrichtungen.
- stellt sicher, dass die praktische Prüfung der Student*innen vor Ort in seiner*ihrer Einrichtung stattfindet.
- unterstützt die Hochschule bei der Vermittlung von Kompetenzen zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten.
Die Vertragspartner*innen verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Unsere Kooperationspartner*innen
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