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Sommersemester 2026

Beginn des Semesters

Beginn des Unterrichts

Ende des Unterrichts

Ende des Semesters

laut Landesverordnung vom

Die an der Hochschule festgelegten Prüfungstermine dürfen sich gemäß § 47 Abs. 3 HSG in der Regel um höchstens zwei Wochen je Semester mit den Vorlesungszeiten überschneiden.