Direkt zum Inhalt

Personalvertretung

Die Personalräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an unserer Hochschule. Dabei gibt es einen Personalrat für den nichtwissenschaftlichen Dienst – PR (nw) – und einen Personalrat für den wissenschaftlichen Dienst – PR(w).

Trotz der Unterteilung in die zwei Gruppen nichtwissenschaftliche und wissenschaftliche Mitarbeitende - sind die Aufgaben der beiden Personalräte ähnlich: Sie sorgen dafür, dass Rechte und Vorschriften, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind, eingehalten werden. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen entgegen und setzen sich bei der Hochschulleitung für eine Abhilfe ein.

Der Personalrat hat in vielen Verfahren innerhalb der Hochschule Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte. Der nichtwissenschaftliche Personalrat arbeitet außerdem eng mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.