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Zweithörerinnen und Zweithörer

Du studierst an einer anderen Hochschule und hast einen Studiengang gewählt, der das gleichzeitige Studium an der Hochschule Flensburg erfordert? Dann wirst du bei uns als Zweithörer*in aufgenommen.

Einige Studiengänge erfordern das gleichzeitige Studium an mehreren Hochschulen in Schleswig-Holstein. Die Hochschulen schließen hierzu Kooperationsvereinbarungen ab. Wenn du dich für einen solchen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben hast oder aber wenn du an einer Partnerhochschule studierst und Auflagen zu erfüllen hast, kannst du als Zweithörerin oder Zweithörer an Veranstaltungen aus unserem Studienangebot teilnehmen und auch Prüfungen ablegen.

Du bewirbst dich ganz einfach über unser Online-Tool. Wichtig ist, dass du hier nicht nur den Studiengang deiner Wahl, sondern auch ggf. handschriftlich Zweithörer*in als Status angeben.

Wie für alle Bewerbungen über das Online-Tool gelten auch für dich die Bewerbungsfristen: 15. Januar für das Sommer- und 15. Juli für das Wintersemester. Sofern die Kooperationsvereinbarung keine Gebührenbefreiung vorsieht, fällt neben dem reduzierten Semesterbeitrag von 15 Euro noch eine Einschreibgebühr in Höhe von 80 Euro an.