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Hochschulrat

Für die Hochschule ist er so etwas wie ein Aufsichtsrat: der Hochschulrat. Das Gremium besteht aus Vertretern und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur, die nicht der Hochschule angehören.

Insgesamt besteht der Hochschulrat aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern, von denen vier der Senat vorschlägt. Diese vier Mitglieder benennen wiederum ein fünftes Mitglied als Vorsitzende*n. Alle Mitglieder werden durch das Wissenschaftsministerium bestellt. Sie überwachen die Entwicklung der Hochschule und wirken an ihr mit. Dazu sprechen sie beispielsweise Empfehlungen aus und bei der Profilbildung der Hochschule mit.

Wenn es um Fragen zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre oder zur Verteilung der Finanzmittel geht, ist die Meinung des Hochschulrats ein wichtiger Faktor. Auch bei der Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist der Hochschulrat in der Findungskommission vertreten.

Wenn Sie ganz genau wissen wollen, was die Aufgaben des Hochschulrats sind, können Sie das im Hochschulgesetz nachlesen, insbesondere unter § 19.

Der aktuelle Hochschulrat der Hochschule Flensburg begann seine vierjährige Amtsperiode am 1. November 2020 und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzende:

Dr. Gabriele Kötschau

Weitere Mitglieder:

Dr. Rainer Ambrosy

Hermann G. Dethleffsen

Petra Nicolaisen

Dr. Klaus Weil