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Erasmus+ Fördersätze

Egal, ob es für ein Auslandssemester, ein Praktikum, einen Praxis- oder Lehrbesuch ins europäische Ausland gehen soll, die Höhe der Fördersumme hängt vom Zielland ab.

Über das EU-Programm Erasmus+ können wir zum einen Studierende und zum anderen Mitglieder des Hochschulpersonals fördern. Die finanzielle Förderung, die Sie für Ihren Erasmus+ Aufenthalt erhalten können, orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Relevant ist auch der Zweck Ihres Aufenthalts.

1) Studierendenmobilität (SM)

Fördersätze 2024/25

Im Studienjahr 2024/25 gelten an der Hochschule Flensburg folgende Fördersätze für drei Ländergruppen:

Studienaufenthalte (SMS)

Gruppe 1 (monatlich 600 Euro/täglich 20 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.

Gruppe 2 (monatlich 540 Euro/täglich 18 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Gruppe 3 (monatlich 490 Euro/täglich 16,33 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Erasmus+ Praktika (SMP):

Gruppe 1 (monatlich 750 Euro/täglich 25 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.

Gruppe 2 (monatlich 690 Euro/täglich 23 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Gruppe 3 (monatlich 640 Euro/täglich 21,33 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmaze­donien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Zusatzförderung für „Green Travel“

Studierende können eine zusätzliche Förderung für „Green Travel“ erhalten. Darunter sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften (mit privatem Pkw oder Mietwagen), Fahrrad oder zu Fuß genutzt werden. Studierende, die für die Hin- und/oder Rückreise ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen, erhalten ein Top-up von 50 Euro und bis zu 4 zusätzliche Fördertage, wenn sich dadurch die Reisedauer verlängert.

Social Top-up

Studierende mit geringeren Chancen können zu ihrer Erasmus+ Förderung ein monatliches Top-up erhalten:

  • Studierende mit Kind(ern), die mit ins Ausland reisen (€ 250/Monat)
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, GdB ab 20 (€ 250/Monat)
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, GdB ab 50 (individuelle Zusatzförderung nach Antrag beim DAAD)
  • Erstakademiker/innen, deren beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil keinen Hochschulabschluss haben (€ 250/Monat)
  • Erwerbstätige Studierende, die für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität gearbeitet und monatlich zwischen 450 € und 850 € netto durchschnittlich verdient haben (€ 250/Monat)

Eine Kombination mehrerer Social Top-ups ist nicht möglich.

2) Personalmobilität (ST)

Als Mitarbeitende der Hochschule Flensburg kann Ihr Erasmus+-Aufenthalt zu Unterrichtszwecken oder für eine Fort- und Weiterbildung finanziell gefördert werden. Auch hier orientiert sich die Höhe der Förderung an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Die Tagessätze gelten einheitlich für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Fördersätze 2024/25

Gruppe 1 (täglich 180 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.

Gruppe 2 (täglich 160 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.

Gruppe 3 (täglich 140 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Partnerländer: täglich 180 Euro

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km - 99 km: 23 Euro (Standardreise)
  • 100 km – 499 km: 180 Euro (Standardreise) / 210 Euro (Green Travel)
  • 500 km – 1.999 km: 275 Euro (Standardreise) / 320 Euro (Green Travel)
  • 2.000 km – 2.999 km: 360 Euro (Standardreise) / 410 Euro (Green Travel)
  • 3.000 km – 3.999 km: 530 Euro (Standardreise) / 610 Euro (Green Travel)
  • 4.000 km – 7.999 km: 820 Euro (Standardreise)
  • 8.000 km und mehr: 1.500 Euro (Standardreise)

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das International Office.

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